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Eine Konsequenz der ständigen Erweiterungen ist, dass
die Verfahren, nach denen in der Europäischen Union gemeinsame
Beschlüsse gefasst werden, immer wieder diesen veränderten
Umständen angepasst werden müssen. Außerdem
wird von Zeit zu Zeit überprüft, ob weitere Politikbereiche
in die Verträge aufgenommen werden können. Viermal
sind bisher Änderungen der Gründungsverträge
der Europäischen Gemeinschaften vereinbart worden:
- 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte
- 1992 im Maastrichter Vertrag
- 1997 im Amsterdamer Vertrag und
- 2003 im Vertrag von Nizza.
Nachdem die beiden großen Ziele Binnenmarkt und Währungsunion
erreicht sind, soll die Europäische Union nun fit werden
für die nächste große Aufgabe, die Osterweiterung.
Eine weitere große Aufgabe mit der sich die Europäische
Union derzeit befasst, ist die Erarbeitung einer europäischen
Verfassung. Der Europäische
Konvent (http://european-convention.eu.int.) tagt öffentlich
und hat inzwischen einen Entwurf für die Verfassung erarbeitet
und den Gremien zur Abstimmung vorgelegt.
Mitte 2004 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf
eine erste europäische Verfassung geeinigt. Der nächste
Schritt wird nun die Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten
sein. Das Portal der Europäischen Union bietet
Ihnen umfangreiche Informationen zur Verfassung.
http://europa.eu/scadplus/constitution/introduction_de.htm
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